XpertOne Security Consulting GmbH · Stand: Juni 2026 · Für IT-Beratungs- und Implementierungsdienstleistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über IT-Beratungs-, Implementierungs- und Supportleistungen zwischen der XpertOne Security Consulting GmbH (nachfolgend „XpertOne") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber").
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, es sei denn, XpertOne hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (B2B). Verbraucherverträge im Sinne von § 13 BGB sind ausgeschlossen.
Angebote von XpertOne sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von XpertOne oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Grundlage jedes Implementierungs- oder Integrationsauftrags ist ein schriftliches Statement of Work (SoW), das Leistungsumfang, Zeitplan, Vergütung und Abnahmekriterien definiert.
XpertOne erbringt folgende Leistungskategorien:
XpertOne schuldet — sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart — keinen Erfolg (Werkvertrag), sondern eine sorgfältige Leistungserbringung (Dienstvertrag). Ausnahmen gelten für Fixpreis-Komponenten gemäß CRF, die als Werkvertrag ausgestaltet sein können.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, XpertOne alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Insbesondere:
Verzögerungen durch unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen XpertOne zur angemessenen Anpassung von Terminen und Vergütung. XpertOne haftet nicht für Leistungsverzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung des Auftraggebers beruhen.
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder dem Statement of Work. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei Zahlungsverzug ist XpertOne berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen sowie eine Mahngebühr von 10 EUR pro Mahnung zu erheben.
Reisekosten (Transport, Unterkunft) werden bei Einsatzorten außerhalb von 100 km vom Büro Hamburg nach tatsächlichem Aufwand berechnet, sofern nicht ausdrücklich im Angebot eingeschlossen.
Vor-Ort-Einsätze werden im Statement of Work oder Angebot vereinbart. Die Dauer des Vor-Ort-Einsatzes ist auf den im SoW definierten Umfang begrenzt. Arbeiten außerhalb des vereinbarten Scope bedürfen einer schriftlichen Zusatzvereinbarung.
XpertOne-Mitarbeiter unterliegen den betrieblichen Sicherheitsanforderungen des Auftraggebers, soweit diese rechtzeitig vor dem Einsatz mitgeteilt wurden.
Nach Abschluss der vereinbarten Leistungen hat der Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen eine Abnahme durchzuführen. Wesentliche Mängel, die einer Abnahme entgegenstehen, sind schriftlich zu dokumentieren. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber die Leistung in Betrieb nimmt oder die Abnahmefrist ohne schriftliche Mängelrüge verstreicht.
Bei Werkvertragsleistungen (insb. Fixpreis-Komponenten) beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme. XpertOne ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung zu beheben.
Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, oder durch den Einsatz nicht vereinbarter Software entstanden sind.
XpertOne erbringt Implementierungsleistungen auf Basis von Open-Source-Software. Für Fehler in der eingesetzten Open-Source-Software übernimmt XpertOne keine Haftung; XpertOne ist jedoch verpflichtet, bei bekannten Fehlern zumutbare Workarounds anzubieten.
XpertOne haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die im jeweiligen Auftrag vereinbarte Vergütung.
Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste haftet XpertOne nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten vor Beginn von Implementierungsarbeiten selbst verantwortlich.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere Netzwerkarchitekturen, Zugangsdaten, Geschäftsgeheimnisse und Kundendaten — streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Diese Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 5 Jahren. XpertOne ist berechtigt, den Auftraggeber ohne namentliche Nennung als Referenzkunden zu benennen, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht.
Soweit XpertOne im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) gemäß Art. 28 DSGVO ab. XpertOne verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den Weisungen des Auftraggebers und den geltenden Datenschutzgesetzen.
Alle von XpertOne erstellten Dokumente, Konfigurationen und Architekturdokumente verbleiben im Urheberrecht von XpertOne. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Zustimmung ist ausgeschlossen.
Konfigurationen, die auf Open-Source-Software basieren, unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzen (GPL, Apache, MIT etc.).
Projektaufträge enden mit der Abnahme der vereinbarten Leistungen. Retainer-Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für XpertOne liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen mehr als 30 Tage im Verzug ist oder wesentliche Mitwirkungspflichten trotz Abmahnung nicht erfüllt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Stand: Juni 2026 · XpertOne Security Consulting GmbH, Hamburg
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